Oft muss ein Bankkunde, der über längere Zeit seine Kontoauszüge nicht abgerufen hat, eine Gebühr bezahlen weil seine Bank sie ihm unaufgefordert zugeschickt hat. Das Landgericht Frankfurt am Main traf eine Entscheidung: Die Banken dürfen ihren Kunden keine Zusatzgebühren mehr berechnen wenn sie ihnen ihre Kontoauszüge unaufgefordert per Post zusenden. Für das Urteil war die Grundlage eine Klage von einer Verbraucherzentrale in Berlin, bei der ein Kunde 1,94 Euro für die sogenannten Zwangskontoauszüge zahlen musste. Viele Geldhäuser verlangen eine derartig hohe Gebühr.
Im Kleingedruckten der Bänke steht oft drin, dass die Kontoauszüge dem Kunden per Post zugestellt werden, wenn dieser sie nicht innerhalb von 30 Tagen abruft. Hierfür wird eine Gebühr verlangt. Wenn ein Kunde seinen Kontoauszug nicht abruft, bedeutet dies noch lange nicht, dass er diesen per Post angefordert hat. Es besteht keine ausdrückliche Anforderung. Daher dürfen die Banken nur noch in Ausnahmefällen Gebühren für die postalische Zusendung von Kontoauszügen Gebühren fordern, nämlich nur dann wenn der Kunde selbst verlangt, dass sie ihm zusätzlich per Post zugeschickt werden.
Quelle: Konto.org
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